Beglaubigte Übersetzungen, denen Behörden vertrauen.
Deutsch–Englisch, persönlich übersetzt und beglaubigt von Leminh Chau — anerkannt bei deutschen Behörden und Gerichten.
- Sprachen
- Deutsch ⇄ Englisch
- Vereidigung durch
- Präsident des OLG München
- Standort
- München, weltweit tätig
Leistungen
Zwei klar getrennte Leistungen — je nachdem, wofür Sie die Übersetzung brauchen.
Beglaubigte Übersetzung
Für die Vorlage bei Behörden, Gerichten, Universitäten oder Standesämtern — bei deutschen Behörden und Gerichten anerkannt. Die Übersetzung wird mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift der vereidigten Übersetzerin versehen.
Geschäfts- & Fachübersetzung
Webseiten, Betriebsanleitungen, Verträge und Marketingmaterialien — präzise übertragen zwischen Deutsch und Englisch, ohne Beglaubigung.
Typische Dokumente
Eine Auswahl amtlicher Dokumente, die häufig beglaubigt übersetzt werden. Ihr Dokument ist nicht dabei? Fragen Sie einfach an.
Adoptionsurkunden, Namensänderungsbeschlüsse und weitere amtliche Dokumente auf Anfrage.
„Schreibe kurz – und sie werden es lesen. Schreibe klar – und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft – und sie werden es im Gedächtnis behalten."Joseph Pulitzer
Leminh Chau
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin
Bestellt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München für die Sprachen Deutsch und Englisch. Jede beglaubigte Übersetzung wird persönlich von mir angefertigt, geprüft und mit meinem Bestätigungsvermerk versehen.
Ansässig in München, tätig für Kundinnen und Kunden weltweit.
Häufige Fragen
Antworten rund um beglaubigte Übersetzungen, kurz erklärt.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt eine vereidigte Übersetzerin schriftlich, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Der Beglaubigungsvermerk enthält Ort, Datum, Stempel und Unterschrift, ist mit der Übersetzung verbunden und gibt an, welche Vorlage übersetzt wurde (Original, Kopie oder Scan).
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht, eine Hochschule oder ein Standesamt ein fremdsprachiges Dokument verlangt, zum Beispiel bei einer Eheschließung, Einbürgerung, einem Visumsantrag, der Anerkennung eines Abschlusses oder einer Namensänderung. Welche Form verlangt wird, legt die jeweilige Stelle fest. Fragen Sie im Zweifel dort nach, bevor Sie eine Übersetzung beauftragen.
Wird eine beglaubigte Übersetzung auch im Ausland anerkannt?
In Deutschland erkennen Behörden und Gerichte die Übersetzung einer hier vereidigten Übersetzerin an. Im Ausland entscheidet die jeweilige Stelle nach dem Recht ihres Landes. Manche verlangen zusätzliche Formalitäten oder eine Übersetzung durch eine im eigenen Land zugelassene Person. Klären Sie das am besten vorab mit der Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen. Ich berate Sie gern, welche Form sinnvoll ist.
Wie läuft eine Anfrage ab?
Sie senden das Kontaktformular mit einem Scan oder Foto Ihres Dokuments (PDF, JPG oder PNG). Nach Prüfung des Dokuments erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Erst wenn Sie zusagen, wird die Übersetzung angefertigt und beglaubigt. Wie Sie die fertige Übersetzung erhalten, klären wir im Einzelfall.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Das Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und hängt vor allem vom Umfang und von der Schwierigkeit des Dokuments ab. Konkrete Preise nenne ich individuell im Kostenvoranschlag, weil Dokumente sehr unterschiedlich sind. Den Kostenvoranschlag erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Das hängt vom Umfang und von meiner aktuellen Auslastung ab. Geben Sie in Ihrer Anfrage bitte an, bis wann Sie die Übersetzung brauchen. Im Kostenvoranschlag teile ich Ihnen mit, ob und bis wann das möglich ist.
Muss ich das Originaldokument schicken?
Für den Kostenvoranschlag genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Für die Beglaubigung kann je nach Anforderung der Stelle eine Kopie oder das Original zugrunde liegen, im Beglaubigungsvermerk wird die verwendete Vorlage genannt. Ob Ihre Behörde eine bestimmte Vorlage verlangt, klären Sie bitte vorab. Bei Fragen helfe ich gern.
Welche Sprachen übersetzen Sie?
Deutsch–Englisch und Englisch–Deutsch, beglaubigt und unbeglaubigt. Für andere Sprachen kann ich keine beglaubigten Übersetzungen anbieten.
Werden meine Dokumente vertraulich behandelt?
Ja. Ihre Dokumente werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und vertraulich behandelt. Als vereidigte Übersetzerin unterliege ich der Verschwiegenheit. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Anfrage & Kostenvoranschlag
Senden Sie Ihr Dokument — Sie erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, bevor etwas berechnet wird.
Honorar nach JVEG: Die Vergütung für beglaubigte Übersetzungen richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern. Den genauen Betrag erhalten Sie nach Prüfung Ihres Dokuments als individuellen Kostenvoranschlag — unverbindlich und kostenfrei.
- Telefon
- +49 151 626 567 99
- Standort
- München, weltweit erreichbar